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Stationäre Behandlung

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Außenaufnahme einer Klinik

Stationäre
Behandlung

Stationär bedeutet, dass Menschen mit Essstörungen in einem Krankenhaus behandelt werden. Zuständig sind psychiatrische oder psychosomatische Kliniken. Wichtig ist, dass diese auf Essstörungen spezialisiert sind oder zumindest über eine entsprechende Fachabteilung verfügen.

In Spezialkliniken arbeiten alle an der Versorgung beteiligten Fachkräfte direkt vor Ort und Hand in Hand. Dies ermöglicht ein intensive Begleitung Betroffener. Behandlungselemente können jederzeit bedarfsgerecht kombiniert werden. Zudem werden häufig zahlreiche unterstützende Maßnahmen angeboten. Dazu zählen etwa die Ernährungs-, Musik-, Kunst-, Bewegungs- oder Soziotherapie.  

Die Behandlung in einer Klinik kann voll- oder teilstationär erfolgen. Welche Versorgungsform im Einzelfall sinnvoll und möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Vollstationären Behandlung

Bei einer vollstationären Behandlung sind Betroffene tagsüber und auch nachts in der Klinik untergebracht. Damit verbunden ist eine zeitweise Unterbrechung der Schule, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit.

Menschen mit Essstörungen haben oft Angst, wenn ihnen die Therapie in einer Klinik angeraten wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • der körperliche Zustand Erkrankter bedenklich und ihre Gesundheit akut gefährdet ist,
  • psychische Begleiterkrankungen wie Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen vorliegen,
  • eine vorherige ambulante Behandlung über mehrere Monate keine Verbesserung erzielt hat,
  • Betroffene für die Krankheitsbewältigung Abstand vom gewohnten Umfeld brauchen.
  • in Wohnortnähe keine geeigneten ambulanten Therapieangebote verfügbar sind.

Um sich auf die Aufnahme vorzubereiten, bieten viele Kliniken Besichtigungen und Vorgespräche an.

Sehr selten kann eine stationäre Unterbringung und Therapie gegen den Willen Betroffener nötig sein. Eine solche Zwangsbehandlung darf nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Im geschützten Raum der Klinik können sich Patientinnen und Patienten jenseits des Alltags vollständig auf ihre Genesung konzentrieren. Ärztliche und therapeutische Fachkräfte unterschiedlichster Fachrichtungen stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Dies gewährleistet eine umfassende medizinische Betreuung und eine auf die Bedürfnisse Betroffener abgestimmte Behandlung. Die Psychotherapie kann in Form von Einzel-, Gruppen- oder Familiengesprächen stattfinden und durch unterstützende Behandlungsangebote ergänzt werden.

Ein weiterer Vorteil ist die feste Tages- und Mahlzeitenstruktur in der Klinik. Sie gibt Halt und erleichtert es, neues Essverhalten zu erlernen und auszuprobieren. Während des Aufenthalts haben Patientinnen und Patienten zudem Kontakt zu anderen Betroffenen. Der Austausch mit ihnen motiviert und bietet Gelegenheit, sich in einer Gruppe zu behaupten oder Freundschaften zu schließen.

"Das Zusammensein mit den anderen Patientinnen, unsere Gespräche bedeuten mir viel. Ich habe etwas vorher noch nicht erlebt, obwohl ich schon etliche Therapien hinter mir habe. Ich muss mich nicht verbergen oder rechtfertigen, ich werde sowieso von den anderen schonungslos erkannt und durchschaut, aber auch angenommen."

Die Dauer einer stationären Therapie ist sehr unterschiedlich. Sie hängt vor allem von der Schwere der Krankheit ab, aber auch davon, was die Krankenkasse bewilligt. So kann ein Klinikaufenthalt zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern. An ihn sollte sich eine ambulante Behandlung bzw. eine Nachsorge anschließen.

Teilstationäre Behandlung

Bei einer teilstationären Behandlung sind Patientinnen und Patienten untertags in der Klinik und fahren abends wieder nach Hause. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Tagesklinik in Wohnortnähe befindet.

Im Rahmen dieser Versorgungsform erhalten Menschen mit Essstörungen eine ähnlich intensive medizinische und therapeutische Begleitung wie bei einem vollstationären Klinikaufenthalt. Zugleich können Betroffene zumindest teilweise im vertrauten Umfeld verbleiben. Mit Schule, Ausbildung, Studium oder Arbeit müssen sie in der Zeit ihrer Behandlung dennoch pausieren.

Eine tagesklinische Behandlung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Sie kommt beispielsweise infrage, um

  • Erkrankte nach einem Klinikaufenthalt auf den Übergang in die ambulante Therapie vorzubereiten,
  • Betroffene zu versorgen, die für die Aufnahme in eine Klinik zu leicht, für eine Behandlung durch ambulante Einrichtungen jedoch zu schwer erkrankt sind,
  • Patientinnen und Patienten den Zugang zu notwendigen Spezialtherapien zu ermöglichen, die außerhalb der Klinik nicht angeboten werden.

"In der Tagesklinik war es unendlich wichtig für mich, die Verantwortung für mein Essen zunächst an die Diätassistentin abgeben zu können. Das empfand ich als ungemein erleichternd und total befreiend, um endlich einen freien Kopf für meine wirklichen Probleme zu haben."

Tagesklinische Angebote haben den Vorteil, dass Patientinnen und Patienten nicht vollständig aus ihrem Alltag aussteigen müssen. Abends und an den Wochenenden erleben sie Normalität. Dadurch können sie in der Therapie Erlerntes zu Hause und gemeinsam mit Angehörigen erproben. Dies fördert die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung Betroffener.

Wissenswertes und Hilfreiches

Nicht jede Klinik für Essstörungen eignet sich für alle Erkrankten. So bietet beispielsweise lediglich ein Teil eine tagesklinische Versorgung an. Einige Einrichtungen nehmen nur Erwachsene auf. Andere sind speziell auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet und ermöglichen häufig eine Begleitung durch die Eltern. In manche Kliniken können erkrankte Frauen ihre Kinder mitnehmen.

Bei der Wahl der passenden Klinik und Versorgungsform unterstützen behandelnde Fachkräfte. Nach stationären Einrichtungen, die auf Essstörungen spezialisiert sind, können Sie zudem hier suchen.

Für die Aufnahme in eine Klinik ist eine Einweisung erforderlich. Im Notfall kann sie durch den Rettungsdienst erfolgen. Bei einer geplanten voll- oder teilstationären Behandlung können hausärztliche, fachärztliche oder psychotherapeutische Praxen einweisen. Patientinnen und Patienten bekommen ein Formular, das Angaben zur Diagnose enthält und die Notwendigkeit der stationären Therapie begründet.

Eine Krankenhaus-Behandlung bezahlt die Krankenkasse. Unter Umständen wird eine geringe Zuzahlung verlangt. Für die Kostenübernahme ist die Vorlage der Überweisung erforderlich. Bestimmte Zusatzleistungen oder die Behandlung in Privatkliniken müssen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst tragen. Krankenkassen, Beratungsstellen oder auch die Kliniken selbst helfen bei der Kostenklärung.

Die Zahl verfügbarer Therapieplätze in Kliniken, die Menschen mit Essstörungen behandeln, ist begrenzt. Betroffene, die eine teil- oder vollstationäre Therapie benötigen, müssen sich daher auf lange Wartezeiten einstellen. Es können drei bis sechs Monate sein.